You are here

de-AT-draw-terms-bootroom

Primary tabs

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR NIKE THE DRAW

1. Wer kann teilnehmen?

The Draw wird veranstaltet, um automatisierte BOTS abzuwehren und die Chancengleichheit aller Nutzer sicherzustellen. The Draw ermöglicht den Kauf bestimmter Nike Produkte, begründet aber für sich keinen Kaufvertrag. Jegliche Warenkäufe bestimmen sich nach einer gesonderten Vereinbarung, welche den Nike Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen.

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit rechtmäßigem dauerhaften Wohnsitz in Europa, die zum Teilnahmezeitpunkt mindestens 16 Jahre alt sind.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer vollständig und bedingungslos mit diesen Teilnahmebedingungen und den Entscheidungen des Sponsors einverstanden, die in Bezug auf alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb bindend und endgültig sind. Die Teilnahmemöglichkeit hängt von der Erfüllung aller hierin niedergelegten Voraussetzungen ab.

2. Wer führt den Wettbewerb durch? 

Der Wettbewerb wird von Nike European Operations Netherlands B.V, geschäftsansässig Colosseum 1, 1213 NL Hilversum, Niederlande durchgeführt (der “Sponsor”).  Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, abzubrechen oder abzuändern, falls dieser nicht wie geplant durchgeführt, betrieben oder zu Ende geführt werden kann.

3. Wie kann ich teilnehmen? 

Gehe aufdie Seite des NIKE Erlebnisses , melde Dich mit Deiner NIKE+ Mitglieds-ID an und vervollständige die Registrierung. Die Teilnahmemöglichkeit ist auf eine (1) Registrierung pro Person pro Schuh-Style begrenzt. Weitere Registrierungen sind ungültig. Wenn Du kein NIKE+ Mitglied bist, kannst du während der Registrierung ein Mitgliedschaftskonto erstellen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Du musst Deine Kreditkartendaten angeben, die der Sponsor verwenden wird, um einen Betrag in Höhe des Kaufpreises der Waren zu reservieren, für die Du Dich registriert hast. Deine Kreditkarte wird nicht belastet, es sei denn Du gewinnst bei der Auslosung. Siehe Ziffer 5 für weitere Informationen.

4. Wie wird die Berechtigung zum Kauf von Produktneuheiten bereitgestellt? 

Der Sponsor wird die Gewinner nach dem Zufallsprinzip unter allen eingegangenen Registrierungen für die jeweilige Schuhgröße auswählen. Die Chance, eine Berechtigung zum Kauf der Produktneuheiten zu erhalten, hängt von der Anzahl der Teilnehmer und der Verfügbarkeit der jeweiligen Schuhgröße ab. Gewinner und Nicht-Gewinner der Kaufberechtigung werden per email und/oder MMS (nach Ermessen des Sponsors) ungefähr vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Schluss der Auslosung informiert. Sollte ein Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen verletzt haben, so ist der Sponsor in seinem Ermessen berechtigt, einen anderen Teilnehmer auszuwählen.

5. Was kann ich erhalten? 

Gewinner sind in der Lage, die von Ihnen ausgewählte Produktneuheit zu kaufen. Solltest Du gewinnen, so wird Deine Kreditkarte mit dem reservierten Betrag belastet, sobald das Produkt aus unserem Auslieferungslager verschickt wird und der Kauf wird endgültig. Der Kauf des Nike Produkts richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nike.

6. Welche anderen Bedingungen sollte ich noch kennen? 

Der Sponsor behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer von der Auslosung auszuschließen und/oder den Verkauf an einen Teilnehmer der Auslosung zu verweigern, die nach Ansicht und Ermessen des Sponsors versucht haben, den Auslosungsprozess zu täuschen oder zu missbrauchen, einschließlich durch die Verwendung von Programmen oder Skripten, die es Nutzern ermöglichen, ihre Einträge zu automatisieren, oder durch sonstiges Verhalten, das der Sponsor als unangemessen ansieht. Ferner behält sich der Sponsor das Recht vor, jedem Nutzer das Folgen des oder der Twitter-Accounts oder Webseiten des Sponsors zu untersagen, wodurch der Nutzer von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen ist. Gründe aus denen der Sponsor Nutzer blockieren kann erfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Drohungen, Belästigungen, Störungen oder sonstiges Verhalten, das der Sponsor als unangemessen ansieht.

Der Wettbewerb ist ungültig, wo er unter dem anwendbaren Recht verboten ist. Im Falle, das der Betrieb, die Sicherheit, oder die Organisation des Wettbewerbs irgendwie oder aus irgendwelchen Gründen gestört wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Betrug, Computerviren, oder sonstige technische Probleme, kann der Sponsor in eigenem Ermessen entweder (a) den Wettbewerb absagen oder abbrechen; (b) den Wettbewerb aussetzen, um die Störung zu beheben und den Wettbewerb in einer Art und Weise fortsetzen, die dem Sinngehalt der Teilnahmebedingungen am ehesten entspricht; oder (c) die Option zum Kauf der Produktneuheit nach dem Zufallsprinzip unter denjenigen Teilnehmern auslosen, die bis zum Zeitpunkt der Störung eingegangen sind. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden zu disqualifizieren, der das Registrierungsverfahren oder die Durchführung des Wettbewerbs manipuliert oder diese Teilnahmebedingungen verletzt oder in einer unfairen oder störenden Weise handelt. Jeder Versuch einer Person, den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu umgehen, kann einen Verstoß gegen straf- oder zivilrechtliche Bestimmungen darstellen und der Sponsor behält sich das Recht vor, sollte ein solcher Versuch unternommen werden, umfassende Schadensersatzansprüche gegen diese Personen geltend zu machen. Sollte der Sponsor einzelne Bedingungen dieser Teilnahmebedingungen nicht gerichtlich durchsetzen, so bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Bedingungen. Für den Fall, dass der Sponsor an der weiteren Durchführung des Wettbewerbs gehindert ist oder die Integrität und/oder Durchführbarkeit des Wettbewerbs durch ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Sponsors stark beeinträchtigt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Fluten, Epidemien, Erdbeben, Explosionen, Arbeitskampf oder Streik, Naturereignis oder Staatsfeind, Satelliten- oder Materialversagen, Aufstände oder Unruhen, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), terroristische Drohungen oder Aktivitäten, oder jegliches Bundes-, Länder-, Kantons- oder Kommunalgesetz, Regelung oder Satzung, Beschluss eines Gerichts oder Rechtsprechung, Infektion durch ein Computervirus, unbefugter Eingriff, technisches Versagen oder andere Gründe, die nicht im zumutbaren Einflussbereich des Sponsors liegen (jegliches Ereignis „höherer Gewalt“ oder dessen Erscheinung), ist der Sponsor berechtigt, im eigenen Ermessen, den Wettbewerb abzukürzen, zu modifizieren, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden ohne jegliche Folgepflichten.

Jegliche Haftung des Sponsors, dessen Mutter- und Tochtergesellschaften sowie verbundener Unternehmen sowie deren jeweiliger Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen (die „freigestellten Parteien“) aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und/oder dem Kauf von Produktneuheiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die freigestellten Parteien nur, wenn eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird  (Kardinalpflicht). In diesem Fall wird die Haftung der freigestellten Parteien wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für  die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt in jedem Fall unbeschränkt.

7. Wie werden Streitigkeiten behandelt?

Ausgenommen dort, wo dies untersagt ist, und ohne Beschränkung besonderer gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften stimmt der Teilnehmern zu, dass Streitigkeiten, Klagen und Klagegründe die durch oder in Verbindung mit diesem Wettbewerb oder der Kaufoption der Produktneuheit entstehen, in Einzelverfahren ohne Rückgriff auf Sammelklagen in dem zuständigen Gericht des Landes beigelegt werden sollen, in welchem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Alle Fragen und Streitpunkte bezüglich der Auslegung, Wirksamkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit dieser Teilnahmebedingungen, die Rechte und Pflichten des Teilnehmers, oder die Rechte und Pflichten des Sponsors im Zusammenhang mit dem Wettbewerb betreffen, unterliegen dem Recht der Niederlande ohne Rücksicht auf die kollisionsrechtlichen Vorschriften. Klarstellend wird festgehalten, dass die Rechtswahlklausel dieser Ziffer 7 die unabdingbaren Rechte des Teilnehmers nicht berührt.

8. Persönliche Informationen der Teilnehmer:

Die von den Teilnehmern gesammelten Informationen unterliegen der Datenschutzrichtlinie des Sponsors, abrufbar unter: {{agreement:privacypolicy: Datenschutzrichtlinie}}.

 © 2017 NEON   Alle Rechte vorbehalten.

  

Agreement Type: 
Locales: 

User login