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RICHTLINIEN ZUR ZULÄSSIGEN NUTZUNG:
ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND GERÄTE

Nike, Inc. und seine Tochter- und verbundenen Unternehmen (einschließlich Ihres Arbeitgebers, „Nike”) stellen ihren Mitarbeitern Geräte und elektronische Kommunikationsmittel und -systeme zur Verfügung, die zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten verwendet werden. Zu diesen Systemen gehören Nike-eigene Hardware oder Nike-lizenzierte und zugelassene Software einschließlich Firmenserver, Firmen-E-Mail-Konten, Anwendungen, Programme, firmeneigene Laufwerke oder Dateifreigaben, Message Boards, Instant Messaging-Systeme, Blogs, Internet-Kanäle, Firmen-Cloud-Speicherorte und verschiedene andere Systeme („Nike-Systeme”).

Die folgende Richtlinie bietet den Mitarbeitern kontinuierliche Unterstützung dabei, „alles fest im Griff zu halten” und trägt auch dazu bei, sicherzustellen, dass die gesamte elektronische Kommunikation über Nike-Systeme angemessen, professionell und rechtskonform ist.

1. NIKE kann auf Nike-Systeme zugreifen und Ihre Kommunikation überwachen

1.1. Vorbehaltlich dieser Richtlinie und aller lokalen Ergänzungen zu den Richtlinien, die an Ihrem Standort gelten, überwacht Nike den Zugriff der Mitarbeiter auf Nike-Systeme mit Hilfe automatisierter Tools, die Aktivitäten und Mitteilungen auf Nike-Systemen scannen, filtern und aufzeichnen können (auch wenn Mitarbeiter abwesend und außerhalb des Campus sind), um so vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Nutzung von Nike-Systemen und allen unternehmensbezogenen Informationen in elektronischer Form zu schützen. Dazu gehören E-Mails des Unternehmens und andere Mitteilungen, Dokumente, Daten, Datenbanken, Bilder, Grafiken, Fotos und andere Inhalte, die urheberrechtlich geschützte, vertrauliche oder personenbezogene Daten von Nike, seinen Kunden, Verbrauchern, Lieferanten, Partnern oder anderen Dritten („Nike-Inhalte”) enthalten können, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Mitarbeiter, die auf Nike-Systeme oder Nike-Inhalte, die als Eigentum von Nike gelten, zugreifen und diese nutzen sollten keine Privatsphäre erwarten, vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des lokalen Rechts. Nike hat die volle Befugnis, die Nike-Systeme und Nike-Inhalte zu verwalten, einschließlich der Installation von Software, die Geräte- und Datenaktivitäten in den Nike-Systemen verfolgt und aufzeichnet.

1.2. Nike-Systeme werden zur Verfügung gestellt, um das Geschäft von Nike zu unterstützen und Ihnen die richtigen Werkzeuge und Ressourcen für die Ausführung Ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Vorbehaltlich eines lokalen Richtlinienzusatzes oder Überwachungshinweises, der die Bedingungen dieser Richtlinie außer Kraft setzen würde, und wie nach geltendem Recht zulässig, ist eine beiläufige und gelegentliche nicht geschäftliche Nutzung der Nike-Systeme innerhalb von Nike zulässig. Aber jede Nutzung der Nike-Systeme und der Inhalte, die auf Nike-Systemen übermittelt werden, einschließlich privater Inhalte und Informationen, kann von Nike für legitime Geschäftszwecke eingesehen und aufgezeichnet werden, einschließlich folgender Punkte: Gewährleistung der Sicherheit von Nike-Systemen und aller darin enthaltenen oder übertragenen Daten, insbesondere von Nike-Inhalten; Sicherung geschützter Informationen; Verhinderung oder Minimierung der missbräuchlichen Verwendung von Nike-Inhalten; und Verifizierung von Nutzungsmustern und Aktivitäten auf Nike-Systemen, um Angriffe auf und Eindringen in Nike-Systeme zu verhindern, zu erkennen, zu vereiteln und zu belegen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, können personenbezogene Daten von Mitarbeitern, falls vorhanden, auch für Ermittlungen und Gerichtsverfahren verarbeitet werden, wenn die Überwachung rechtswidrige Handlungen oder Verstöße gegen die Nike-Richtlinien aufdeckt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von Nike autorisierten Personen eingesehen und jede Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird in einer Weise durchgeführt, die die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Mitarbeiter begrenzen soll, und sie werden für die Zeit aufbewahrt, die zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

1.3. Bei begründetem Verdacht auf eine Bedrohung, Sicherheitsverletzung oder missbräuchliche Verwendung in Bezug auf die Nike-Systeme oder die Nike-Inhalte kann Nike eine ergänzende Überwachung, Einsichtnahme oder Aufzeichnung von Aktivitäten in den Nike-Systemen vornehmen. Informationen, die sich auf solche Einsicht- und Aufnahmetätigkeiten beziehen und durch solche Aktivitäten produziert werden, können ohne Vorankündigung oder andere Einschränkungen an andere Unternehmen der Nike-Gruppe sowie an Drittanbieter und Strafverfolgungsbehörden, die sich möglicherweise außerhalb des Beschäftigungslandes befinden, zu einem der in dieser Richtlinie genannten Zwecke oder zur Einhaltung des geltenden Rechts weitergegeben werden. Vorbehaltlich der lokalen Überwachungsrichtlinien oder -hinweise von Nike und wie nach geltendem Recht zulässig, behält sich Nike das Recht vor, jederzeit auf die Nike-Systeme mit automatisierten Tools oder durch manuelle Überprüfung zuzugreifen, Daten und Nachrichten innerhalb der Nike-Systeme zu überwachen und alle Nachrichten (einschließlich Anhänge) zu lesen, zurückzuweisen oder zu entfernen, die für die in dieser Richtlinie dargelegten Zwecke oder zur Einhaltung des geltenden Rechts erstellt, gesendet oder empfangen wurden. Nike behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Nike-Systeme jederzeit zu beschränken und/oder zu beenden, sei es aufgrund der Nichteinhaltung dieser Richtlinie oder aus einem anderen Grund, der mit den in dieser Richtlinie dargelegten Zwecken übereinstimmt; dieses Recht kann gegebenenfalls in anderen Nike-Richtlinien oder Arbeitsverträgen näher beschrieben werden.

1.4. Nike-Systeme sind nicht für den privaten Gebrauch durch Mitarbeiter konzipiert. Vorbehaltlich dieser Richtlinie und aller an Ihrem Standort geltenden lokalen Ergänzungen sollten Mitarbeiter, die Nike-Systeme beiläufig und gelegentlich privat nutzen, private Inhalte in einem separaten Ordner ablegen, der eindeutig als solcher gekennzeichnet ist (durch Markierung oder Benennung des Ordners als „PRIVAT”). In Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Prozessen behält sich Nike das Recht vor, auf den an diesem Ort auf einem Nike-Gerät gespeicherten Inhalt zuzugreifen, obwohl er als privat gekennzeichnet ist, soweit dies zum Schutz von Nike-Systemen und Nike-Inhalten erforderlich ist. In Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Prozessen können alle in den Nike-Systemen gespeicherten privaten Inhalte gegen Sie verwendet werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, einschließlich zur Rechtfertigung einer Kündigung oder im Rahmen eines Rechtsstreits.

1.5. Zum Schutz von Nike-Systemen und Nike-Inhalten kann Nike jederzeit Nike-eigene Geräte aus der Ferne löschen. Beim Ausscheiden aus Nike müssen die Mitarbeiter ihr Nike-eigenes Gerät / ihre Nike-eigenen Geräte und die gesamten Nike-Inhalte an Nike zurückgeben. Der Zugriff der Mitarbeiter auf Nike-Inhalte, einschließlich Firmen-E-Mails, wird beendet, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Es ist die Verpflichtung des Mitarbeiters, private Inhalte, die auf seinen Nike-eigenen Geräten vorhanden sind, zu entfernen oder abzurufen, und während Nike versuchen wird, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, private Inhalte auf Nike-eigenen Geräten zu entfernen, wird den Mitarbeitern möglicherweise keine Möglichkeit garantiert, Kopien aller privater Inhalte auf diesen Geräten zu erhalten. Das Recht von Nike, die Nike-Systeme und die Nike-Inhalte einzusehen, aufzuzeichnen, darauf zuzugreifen und sie zu überwachen, bleibt auch nach dem Verlassen von Nike und der Übergabe des Geräts an Nike durchsetzbar. Wenn Nike-Geräte nicht an Nike zurückgegeben werden, kann dies zu möglichen rechtlichen Schritten gegen den ehemaligen Mitarbeiter führen.

2. Die Geheimnisse von NIKE bewahren

2.1. Nike-Geschäfte dürfen nur auf Nike-Systemen durchgeführt werden. Mitarbeiter dürfen keine privaten Kommunikationskanäle, wie beispielsweise private E-Mail-Konten, für die Durchführung von Nike-Arbeiten nutzen. Mitarbeiter dürfen ohne berechtigte geschäftliche Notwendigkeit und Vorabgenehmigung keine Nike-Inhalte an ein privates E-Mail-Konto oder nicht genehmigte externe File-Sharing-Programme weiterleiten.

2.2. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass die nicht öffentlichen, geschützten oder vertraulichen Informationen von Nike nicht in die Öffentlichkeit gelangen (z. B. durch elektronische Übermittlung). Die Mitarbeiter sind für die Sicherung der in ihrem Besitz befindlichen Nike-Inhalte verantwortlich. Alle Mitarbeiter sind auch dafür verantwortlich, die Bedingungen der von ihnen unterzeichneten Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen oder ähnliche Bestimmungen in Arbeitsverträgen oder anderen Nike-Richtlinien, einschließlich der Nike-Richtlinien für vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, einzuhalten.

2.3. Zu den urheberrechtlich geschützten und vertraulichen Informationen von Nike gehören unter anderem Informationen, Daten, Ideen, Pläne, Strategien, Konzepte oder Vorschläge in Bezug auf die folgenden Punkte:

  • Erfindungen, Patente, Prototypen und unveröffentlichte Produkte
  • Marketing, Vertrieb, Marketingpläne und -ideen sowie Kundeninformationen
  • Produktionsdaten, zukünftige Aufträge und Prognosen
  • Unternehmensangelegenheiten, die durch staatliche Vorschriften (einschließlich SEC-Vorschriften) geregelt sind, wie z. B. Gewinne, Umsätze und Prognosen
  • Mitteilungen an Unternehmensanwälte oder vertrauliche Dokumente
  • personenbezogene Daten von Verbrauchern, Spitzensportlern, Forschungsteilnehmern, Nike-Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern, Kunden und Lieferanten/Verkäufern oder
  • alles andere, was in den falschen Händen einen Vorteil für die Konkurrenten von Nike darstellen oder Nike einen Wettbewerbsnachteil verschaffen könnte

2.4. Wenn Sie eine Frage haben, ob Informationen als geschützt oder vertraulich eingestuft werden, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. In einigen Fällen ist der Schutz vertraulicher Daten eine gesetzliche Anforderung und nicht nur eine Unternehmensrichtlinie. Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Land und die Mitarbeiter sollten sich mit der Rechtsabteilung von Nike in Verbindung setzen, um die relevanten lokalen rechtlichen Anforderungen zu ermitteln.

2.5. Verwenden Sie die sicherste Kommunikationsmethode, die kommerziell erhältlich ist, um die geschützten oder vertraulichen Informationen von Nike zu übertragen, wobei Sie darauf achten müssen, dass das private Netzwerk von Nike und die von Nike bereitgestellten Tools immer dem Internet vorzuziehen sind. Verwenden Sie Nike-eigene E-Mail-Konten, zugelassene sichere Dateiübertragungsdienste oder zugelassene Messaging-Dienste, um Nike-Geschäfte zu tätigen; private E-Mail-Konten wie Gmail oder Yahoo und nicht zugelassene Dateiübertragungs- oder Messaging-Dienste dürfen nicht verwendet werden. Nike-Inhalte, insbesondere geschützte oder vertrauliche Informationen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs und in Übereinstimmung mit den Nike-Richtlinien weitergegeben werden.

3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kommunikation angemessen und professionell ist

3.1. Verwenden Sie keine Wörter, Phrasen oder Symbole in der elektronischen Kommunikation – weder bei interner Nike-Kommunikation noch bei externer Geschäftskommunikation –, die von verschiedenen Zielgruppen als unangemessen, beleidigend oder diffamierend angesehen werden können. Überprüfen Sie den Inhalt aller Mitteilungen sorgfältig, bevor Sie sie veröffentlichen oder verteilen, und berücksichtigen Sie die vorgesehenen und nicht vorgesehenen Zielgruppen (da Inhalte über die ursprüngliche Zielgruppe hinaus weitergegeben werden könnten). Überlegen Sie, ob der Inhalt, wenn er öffentlich zugänglich gemacht oder im Rahmen einer Vorladung übermittelt wird, für Sie oder Nike schädlich oder peinlich wäre. Die Anti-Belästigungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien von Nike und ähnliche Bestimmungen in Betriebshandbüchern, Arbeitsregeln, internen Vorschriften oder Ihrem Arbeitsvertrag gelten für die schriftliche sowie mündliche interne und externe Geschäftskommunikation. Vorbehaltlich der lokalen Überwachungsrichtlinien oder -hinweise von Nike und soweit gesetzlich zulässig, kann Nike die Mitteilungen überprüfen, um festzustellen, ob eine Nike-Richtlinie verletzt wird, und wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um unangemessenes Verhalten zu unterbinden.

4. Interne Blogs und andere interne Kommunikation

4.1. Bei der Entwicklung eines internen Blogs oder anderer Kommunikationsmittel ist zu beachten, dass alle Nike-Richtlinien gelten, einschließlich dieser Richtlinie und der der Richtlinie zum Thema Respekt. Wenn Ihr Blog oder anderes Kommunikationsmittel Links zu anderen Inhalten enthält, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen (z. B. eine externe Website), sollten Sie zunächst alle mit dem Inhalt verbundenen Links überprüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.

5. Richtlinie für soziale Medien

5.1. Die Nutzung von Plattformen für soziale Medien wie Facebook, Twitter, LinkedIn und andere ist in Nike’s Richtlinie für die Kommunikation auf externen Websites und Plattformen für soziale Medien geregelt.

6. Respektieren Sie die Urheberrechte und andere Inhalte, die sich im Besitz Dritter befinden

6.1. Das Laden, Teilen und Beibehalten von nicht lizenzierter Musik, Software, von nicht-lizenzierten Filmen oder ähnlichen Inhalten, die sich im Besitz von Dritten befinden, ist in den Nike-Systemen verboten.

7. Aufbewahrung von INFORMATIONEN

7.1. Nike bewahrt Geschäftsaufzeichnungen und -informationen (einschließlich Firmen-E-Mails) für eine bestimmte Aufbewahrungsdauer auf, je nach Art der Aufzeichnung. Es kann auch Gesetze und Vorschriften geben, die Nike verpflichten, bestimmte Aufzeichnungen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, und es gehört zu den Richtlinien von Nike, diese einzuhalten. Nach Ablauf der angemessenen Aufbewahrungsfrist werden die Informationen gemäß dem geltenden Recht gelöscht oder archiviert. Weitere Informationen über angemessene Aufbewahrungsfristen finden Sie in der Richtlinie und dem Zeitplan für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen.

8. Unsachgemäße Verwendung

8.1. Eine unsachgemäße Nutzung der Nike-Systeme oder der Nike-Inhalte, wie sie in den geltenden Nike-Richtlinien oder in Arbeitsverträgen beschrieben ist, kann zu einer Einschränkung oder Aufhebung Ihrer elektronischen Zugriffsrechte sowie zu Korrekturmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen. Zu den Tätigkeiten, die eine unsachgemäße Verwendung darstellen können, gehören unter anderem die Folgenden:

  • Versand von Nike-Inhalten an Personen, die nicht berechtigt sind, diese zu kennen oder zu besitzen
  • Zugriff auf Nike-Inhalte für geschäftsfremde Zwecke
  • Senden oder Abrufen von eindeutig sexuellen oder beleidigenden Nachrichten, Karikaturen oder Witzen, ethnischen Beleidigungen, rassistischen Beinamen oder anderen Äußerungen oder Bildern, die als Belästigung, Verleumdung oder Beleidigung unter Verwendung von Nike-Systemen oder bei der Führung von Nike-Geschäften ausgelegt werden könnten
  • Durchführung von Nike-Geschäften außerhalb von Nike-Systemen (z. B. mit nicht von Nike bereitgestellten oder zugelassenen elektronischen Kommunikationssystemen)
  • Zugriff auf Nike-Inhalte (1) über ein Gerät, das nicht von Nike bereitgestellt wird, oder (2) außerhalb der von Nike zugelassenen sicheren Zugriffsmethoden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verwaltungssysteme für mobile Geräte, virtuelle Desktop-Infrastruktur, VPN-Verbindungen oder von Nike bereitgestellte sichere Anwendungen
  • Betrieb eines privaten Unternehmens unter Verwendung von Nike-Systemen oder Nike-Inhalten oder Verwendung von Nike-Systemen oder Nike-Inhalten für andere kommerzielle Zwecke, die nicht mit denen von Nike in Verbindung stehen
  • übermäßige oder unangemessene private Nutzung von Nike-Systemen, einschließlich der Nutzung, die Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt oder mehr als eine geringfügige Menge an Ressourcen verbraucht
  • Senden von unaufgeforderten oder unerwünschten persönlichen Ansichten über soziale, politische, religiöse oder andere nicht geschäftsbezogene Angelegenheiten über Nike-Systeme
  • die Durchführung rechtswidriger Aktivitäten, einschließlich des Sendens oder Empfangens von urheberrechtlich geschütztem Inhalt unter Verletzung von Urheberrechtsgesetzen oder Lizenzvereinbarungen über Nike-Systeme
  • automatische Weiterleitung von Nike-E-Mails einzelner Nutzer an eine beliebige externe Adresse
  • die Teilnahme an privaten Geschäften, gewinnbringenden Aktivitäten oder privaten Aktivitäten, die zusätzliche Kosten für Nike verursachen oder die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters beeinträchtigen
  • Erstellen und Installieren von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Arten von elektronischen Dateien, die einen anderen Nutzer oder ein anderes System schädigen oder personenbezogene oder geschäftliche Informationen ohne Zustimmung sammeln können
  • Versenden von Kettenbriefen, geschäftsfremden Anhängen, Werbeanzeigen, Grüßen und Rundfunknachrichten (einschließlich Computervirenwarnungen) über Nike-Systeme
  • Weitergabe Ihres Passworts / Ihrer Passwörter für Nike-Systeme an Dritte, sowohl außerhalb als auch innerhalb von Nike
  • jemandem den Zugriff auf Nike-Systeme oder Nike-Inhalte zu ermöglichen und dabei die Rechte und Berechtigungen Ihres Nike-Kontos / Ihrer Nike-Konten zu nutzen
  • das wissentliche Annehmen, Übertragen oder Verbreiten von unaufgeforderten Massen-E-Mails oder das Erheben oder Sammeln von E-Mail-Adressen von Nike-Systemen zum Zwecke des Versands von unaufgeforderten E-Mails oder
  • jede andere Verletzung der Nike-Richtlinien oder des geltenden Rechts

9. SCHUTZ IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN

9.1. Alle personenbezogenen Daten, die Nike zur Unterstützung dieser Richtlinie sammelt und verarbeitet, werden für die Zwecke und von den in dieser Richtlinie beschriebenen Empfängern sowie in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen für Mitarbeiter von Nike verarbeitet und gespeichert, soweit eine solche Richtlinie an Ihrem Standort in Kraft ist.

9.2. Nike behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht zu ändern oder aufzuheben. Außerdem unterliegt diese Richtlinie allen lokalen Richtlinien, die ein Nike-Unternehmen einführen kann, und kann durch diese ersetzt werden. Beispielsweise sollten sich die Mitarbeiter im Einzelhandel mit der Betriebsrichtlinie für Einzelhandelsgeschäfte befassen, die unterschiedliche oder zusätzliche Anforderungen haben kann.

9.3. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter verstehen, dass diese Richtlinie nicht in die nach lokalem oder länderspezifischem Recht geschützten Rechte eingreift, einschließlich gegebenenfalls der Rechte der Mitarbeiter auf Zugang zu personenbezogenen Daten und auf Erörterung ihrer Arbeitsbedingungen.

9.4. Mitarbeiter, die Fragen oder andere Anfragen zu den in dieser Richtlinie behandelten Themen haben, können sich über HR Direct an Nike Human Resources wenden.

 

 

EMEA NACHTRAG ZU

GLOBALE RICHTLINIE ZUR ZULÄSSIGEN NUTZUNG von Nike:

ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND GERÄTE

Nike, Inc. und seine Tochter- und verbundenen Unternehmen (einschließlich Ihres Arbeitgebers „Nike”) stellen ihren Mitarbeitern Geräte und elektronische Kommunikationsmittel und -systeme zur Verfügung, die zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten verwendet werden. Zu diesen Systemen gehören Nike-eigene Hardware oder Nike-lizenzierte und zugelassene Software einschließlich Firmenserver, Firmen-E-Mail-Konten, Anwendungen, Programme, firmeneigene Laufwerke oder Dateifreigaben, Message Boards, Instant Messaging-Systeme, Blogs, Internet-Kanäle, Firmen-Cloud-Speicherorte und verschiedene andere Systeme („Nike-Systeme”).

Dieser Anhang zur Mitarbeiterüberwachung in der Region EMEA („EMEA-Anhang”) ist ein Anhang zur globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung von Nike: Elektronische Kommunikation und Geräte (die „Globale Richtlinie zur zulässigen Nutzung”) [Insert Link], die die Mitarbeiter weiterhin dabei unterstützt, „alles fest im Griff zu halten”, und auch dazu beiträgt, dass die gesamte elektronische Kommunikation über die Nike-Systeme angemessen, professionell und rechtskonform ist.Dieser EMEA-Anhang gilt für die Nutzung der Nike-Systeme durch Mitarbeiter von Nike in der EMEA-Region und enthält die Informationen über die Schutzmaßnahmen, die Nike anwendet, wenn es Netzwerk- und Systemüberwachungsaktivitäten in der EMEA-Region durchführt. Dies ist erforderlich, um Unterschiede aufgrund nationaler Gesetze zu berücksichtigen und sollte zusammen mit der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung gelesen werden. Alle EMEA-spezifischen Abweichungen vom Inhalt der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung werden in diesem Dokument durch die Absatznummer angegeben. Im Falle eines Widerspruchs zur Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung gelten die Bestimmungen des EMEA-Anhangs.

1. Nike kann auf Nike-Systeme zugreifen und Ihre Kommunikation überwachen

Absatz 1.a. der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung wird wie folgt ersetzt:

Vorbehaltlich der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung, dieses EMEA-Anhangs und aller an Ihrem Standort geltenden lokalen Richtlinien-Anhänge überwacht Nike den Zugriff der Mitarbeiter auf die Nike-Systeme mit Hilfe automatisierter Tools, die Aktivitäten und Mitteilungen auf Nike-Systemen scannen, filtern und aufzeichnen können (auch wenn Mitarbeiter abwesend und außerhalb des Campus sind), um so vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Nutzung von Nike-Systemen und allen unternehmensbezogenen Informationen in elektronischer Form zu schützen. Dazu gehören E-Mails des Unternehmens und andere Mitteilungen, Dokumente, Daten, Datenbanken, Bilder, Grafiken, Fotos und andere Inhalte, die urheberrechtlich geschützte, vertrauliche oder personenbezogene Daten von Nike, seinen Kunden, Verbrauchern, Lieferanten, Partnern oder anderen Dritten („Nike-Inhalte”) enthalten können, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Nike-Mitarbeiter sollten die Erwartungshaltung an die Privatsphäre in allem, was Mitarbeiter kommunizieren, speichern oder worauf sie zugreifen, geringhalten, wenn sie auf Nike-Systeme oder Nike-Inhalte, die als Eigentum von Nike gelten, zugreifen und diese nutzen. Nike ist berechtigt, die Nike-Systeme und die Nike-Inhalte zu verwalten, einschließlich der Installation von Software, die Geräte- und Datenaktivitäten in den Nike-Systemen verfolgt und aufzeichnet, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Zu diesen automatisierten Werkzeugen können gehören:

  • Tools, die den Zugriff auf bestimmte Websites nach Ermessen des Unternehmens einschränken
  • Tools zur Verhinderung von Datenverlust und jede andere Software, die Nike vor dem Verlust von Nike-Inhalten schützt, z. B. durch die Suche nach geschützten Unternehmensdokumenten, die möglicherweise das Unternehmensnetzwerk verlassen
  • Backup- und Wiederherstellungssoftware, die verwendet wird, um Informationen zu speichern, die sich auf Nike-Systemen befinden, um bei Bedarf eine einfache Wiederherstellung dieser Informationen zu ermöglichen
  • Tools zur Überwachung von Dateien und Nachrichten zu Sicherheitszwecken und zum Auslesen, Zurückweisen oder Entfernen von Nachrichten (einschließlich Anhängen), die von Mitarbeitern verfasst, gesendet oder empfangen werden und ein Sicherheitsrisiko darstellen
  • Tools zur Erkennung potenzieller bösartiger Aktivitäten im Unternehmensnetzwerk, einschließlich unbefugtem Zugriff oder Datenverlust
  • Software zur Erkennung von Insider-Bedrohungen und andere Software, die zur Gewährleistung der Netzwerksicherheit und zum Schutz vor unbefugtem Verlust von Nike-Inhalten verwendet wird und
  • Unternehmensweite Mobilitätsmanagement-Tools und andere Datenlösch-Tools, die es Nike ermöglichen, Firmen-E-Mails und andere Nike-Systeme bei Bedarf aus der Ferne zu verwalten

Wir ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die bei Nike verwendeten automatisierten Tools für die in der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und in diesem EMEA-Anhang beschriebenen Zwecke erforderlich sind und so konfiguriert sind, dass eine permanente Aufzeichnung der Mitarbeiteraktivitäten im Unternehmensnetzwerk verhindert wird. Wenn unsere Tools eine Warnmeldung erzeugen, können wir eine Warnung ausgeben, die Sie daran erinnert, dass Nike beispielsweise alle Inhalte besitzt, die Sie während Ihrer Arbeitsaufgaben erstellen, und Sie zu den entsprechenden Unternehmensrichtlinien und Schulungen führt.

Absatz 1.b. der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung wird wie folgt ersetzt:

Nike-Systeme werden zur Verfügung gestellt, um das Geschäft von Nike zu unterstützen und Ihnen die richtigen Werkzeuge und Ressourcen für die Ausführung Ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Jegliche Nutzung der Nike-Systeme und des Inhalts der auf Nike-Systeme übermittelten Inhalte, einschließlich privater Inhalte und Informationen, kann von Nike für legitime Geschäftszwecke eingesehen und aufgezeichnet werden, einschließlich der Folgenden: Gewährleistung der Sicherheit von Nike-Systemen und aller darin enthaltenen oder übertragenen Daten, insbesondere von Nike-Inhalten; Sicherung geschützter Informationen; Verhinderung oder Minimierung der missbräuchlichen Verwendung von Nike-Inhalten; und Verifizierung von Nutzungsmustern und Aktivitäten auf Nike-Systemen, um Angriffe auf und Eindringen in Nike-Systeme zu verhindern, zu erkennen, zu vereiteln und zu belegen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, können personenbezogene Daten von Mitarbeitern, falls vorhanden, auch für Ermittlungen und Gerichtsverfahren verarbeitet werden, wenn die Überwachung rechtswidrige Handlungen oder Verstöße gegen die Nike-Richtlinien aufdeckt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von Nike autorisierten Personen eingesehen und jede Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird in einer Weise durchgeführt, die die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Mitarbeiter begrenzen soll, und sie werden für die Zeit aufbewahrt, die zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

Absatz 1.c. der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung wird wie folgt ersetzt:

Bei begründetem Verdacht auf eine Bedrohung, Sicherheitsverletzung oder missbräuchliche Verwendung in Bezug auf die Nike-Systeme oder die Nike-Inhalte kann Nike, unter Berücksichtigung lokaler Vorschriften, eine ergänzende Überwachung, Einsichtnahme oder Aufzeichnung von Aktivitäten in den Nike-Systemen vornehmen. Informationen, die sich auf solche Einsicht- und Aufnahmetätigkeiten beziehen und durch solche Aktivitäten produziert werden, können ohne Vorankündigung oder andere Einschränkungen an andere Unternehmen der Nike-Gruppe sowie an Drittanbieter und Strafverfolgungsbehörden, die sich möglicherweise außerhalb des Beschäftigungslandes befinden, zu einem der in der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und in diesem EMEA-Anhang genannten Zwecke oder zur Einhaltung des geltenden Rechts weitergegeben werden. Vorbehaltlich der lokalen Überwachungsrichtlinien oder -hinweise von Nike und wie nach geltendem Recht zulässig, behält sich Nike das Recht vor, jederzeit auf die Nike-Systeme mit automatisierten Tools oder durch manuelle Überprüfung zuzugreifen, Daten und Nachrichten innerhalb der Nike-Systeme zu überwachen und alle Nachrichten (einschließlich Anhänge) zu lesen, zurückzuweisen oder zu entfernen, die für die in diesem EMEA-Anhang dargelegten Zwecke oder zur Einhaltung des geltenden Rechts erstellt, gesendet oder empfangen wurden. Nike behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Nike-Systeme jederzeit zu beschränken und/oder zu beenden, sei es aufgrund der Nichteinhaltung dieser Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung oder dieses EMEA-Anhangs oder aus einem anderen Grund, der mit den in diesen Richtlinien dargelegten Zwecken übereinstimmt; dieses Recht kann gegebenenfalls in anderen Nike-Richtlinien oder Arbeitsverträgen weiter beschrieben werden. Diese Überwachung wird zunächst auf Unternehmensebene und, soweit technisch möglich, auf aggregierter Datenebene durchgeführt. Wir identifizieren nur dann einen bestimmten Mitarbeiter, wenn unsere automatisierten Tools ungewöhnliche Aktivitäten oder Unregelmäßigkeiten innerhalb der Nike-Systeme erkennen und einen Alarm, eine Kennzeichnung oder einen anderen Hinweis erzeugen, dass eine weitere Überprüfung des Problems erforderlich ist. Warnmeldungen werden von autorisiertem Personal innerhalb einer angemessenen Frist überprüft. Vorbehaltlich des geltenden Rechts können wir Sie benachrichtigen, wenn eine Überprüfung oder weitere Untersuchung an den Geräten durchgeführt werden muss, die Sie zur Erfüllung Ihrer Arbeitsaufgaben bei Nike verwenden. Bei Bedarf werden wir auch Ihren Vorgesetzten informieren. Nike ergreift kontinuierlich Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Überprüfungen in einem angemessenen Verhältnis durchgeführt werden. Die Überprüfungen werden von autorisiertem Personal durchgeführt, das auf der Grundlage von Mustern und Schlüsselwörtern ausschließlich im Zusammenhang mit dem Umfang der Überprüfung recherchiert und nur relevante Protokolle überprüft. Wenn die Überprüfung tatsächliche oder vermutete rechtswidrige Handlungen oder Verstöße gegen die Richtlinien von Nike aufdeckt, können alle in den Nike-Systemen gespeicherten personenbezogenen Daten oder Inhalte gegen Sie verwendet werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, einschließlich der Durchführung von Untersuchungen, der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags oder der Einleitung von Gerichtsverfahren.

Absatz 1.d. der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung wird wie folgt ersetzt:

Nike-Systeme sind nicht für den privaten Gebrauch durch Mitarbeiter konzipiert. Vorbehaltlich dieses EMEA-Anhangs, der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und aller an Ihrem Standort geltenden lokalen Richtlinien-Anhänge sollten Mitarbeiter, die gelegentlich und beiläufig die Nike-Systeme privat nutzen, private Inhalte unverzüglich oder ohne übermäßige Verzögerung in einem separaten Ordner ablegen, der eindeutig als solcher gekennzeichnet ist (indem sie den Ordner als „PRIVAT” markieren oder ihn so benennen). Wenn Sie sich in Deutschland befinden, kann eine beiläufige und gelegentliche nicht gewerbliche Nutzung durch Ihren lokalen Arbeitgeber gestattet werden, wenn Sie der Verarbeitung von Telekommunikationsdaten gemäß der deutschen Einverständniserklärung zustimmen. Nike unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Inhalt von Mitteilungen und Dateien, die als „privat” gekennzeichnet sind, nicht zu überwachen. In Ausnahmefällen kann Nike solche Mitteilungen oder Dateien überwachen, jedoch nur, wenn dies nach geltendem Recht zulässig ist und in Einklang mit diesem steht, auch wenn Grund zu der Annahme besteht, dass diese Mitteilungen oder Dateien Beweise für eine mögliche Verletzung der Richtlinien, Standards und Verfahren von Nike durch einen Mitarbeiter enthalten. Dabei werden personenbezogene Daten ausschließlich von durch Nike autorisierten Personen eingesehen und jede Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter erfolgt in einer Weise, die die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Mitarbeiter begrenzen soll. Bei Bedarf ernennt Nike einen Sachverständigen, der mit Ihnen zusammenarbeitet und überprüft, ob Mitteilungen oder Inhalte fälschlicherweise oder zu Unrecht als „privat” gekennzeichnet sind, und wählt die entsprechenden Dateien anhand konkreter Anweisungen zur Überprüfung aus. In Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Prozessen können alle in den Nike-Systemen gespeicherten privaten Inhalte gegen Sie verwendet werden, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, einschließlich zur Rechtfertigung von Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.

Absatz 1.e.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

2. Die Geheimnisse von NIKE bewahren

Absatz 2.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 2.b.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 2.c.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 2.d.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 2.e.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

3. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kommunikation angemessen und professionell ist

Absatz 3.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

4. Interne Blogs und andere interne Kommunikation

Absatz 4.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

5. Richtlinie für soziale Medien

Absatz 5.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

6. Respektieren Sie die Urheberrechte und andere Inhalte, die sich im Besitz Dritter befinden

Absatz 6.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

7. Aufbewahrung von Informationen

Absatz 7.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

8. Unsachgemäße Verwendung

Absatz 8.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

9. SCHUTZ IHRER PERSONENBEZOGENEN Daten

Absatz 9.a.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 9.b.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 9.c.: Siehe Globale Richtlinien zur zulässigen Nutzung.

 

Absatz 9.d. der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung wird wie folgt ersetzt:

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Mitarbeiter. Wenn wir die Nike-Systeme für die in der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und in diesem EMEA-Anhang beschriebenen Zwecke überwachen, müssen wir möglicherweise Ihre in diesen Systemen gespeicherten personenbezogenen Daten verarbeiten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um unsere berechtigten Interessen an der Gewährleistung unserer Netzwerksicherheit, am Schutz unserer Vermögenswerte, Daten und Urheberrechte, der Übermittlung der personenbezogenen Daten innerhalb von Nike für interne Geschäftszwecke, an der Verteidigung gegen Rechtsansprüche und der Einhaltung unserer Richtlinien und des geltenden Rechts zu verfolgen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für unsere berechtigten Interessen ergreifen wir geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die von uns verfolgten Interessen mit Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten in Einklang stehen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern. Die für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Mitarbeiterüberwachungsaktivitäten von Nike zuständige Stelle ist die Nike-Einheit in der Region EMEA, die Ihr Arbeitgeber ist. Weitere Informationen darüber, wie Nike die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzerklärung für Mitarbeiter von Nike [Insert Link].Wenn es das geltende Recht erfordert, werden wir Ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen.

Absatz 9.e. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Wir erfassen die Mindestmenge an personenbezogenen Daten, die für die Durchführung unserer Überwachungstätigkeiten erforderlich ist und die in erster Linie technische Informationen sind, die in unseren Systemen gespeichert sind, einschließlich Benutzername, Datum/Uhrzeit, IP-Adresse, Gerätenummer oder andere Identifikatoren, Dateiname/Art/Größe, Ziel, Ereigniszeitstempel und andere Informationen, die Mitarbeiter auf den für die Überprüfung relevanten Firmengeräten speichern können. Wir überwachen keinen bestimmten Mitarbeiter und greifen nicht auf den Inhalt der privaten Dateien oder E-Mails eines bestimmten Mitarbeiters zu, es sei denn, dies ist durch das geltende Recht gestattet und steht in Einklang mit diesem, auch wenn wir einen begründeten Verdacht auf illegale Aktivitäten oder Verstöße gegen die internen Richtlinien von Nike haben. Wir greifen nicht wissentlich auf sensible Daten unserer Mitarbeiter zu, d.h. auf Daten zur ethnischen Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Sexualleben oder sexuelle Orientierung, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht erlaubt oder vorgeschrieben.

Absatz 9.f. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Nike verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist, um den effektiven Betrieb seiner Informationstechnologie- und Kommunikationssysteme zu gewährleisten, um eine unbefugte Nutzung solcher Systeme zu erkennen, einschließlich eines Verstoßes gegen die Grundsätze, Regeln und Richtlinien von Nike für die Internetnutzung und unangemessenes Verhalten, um notwendige Überprüfungen oder Untersuchungen durchzuführen oder wenn dies für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, wie vorstehend in diesem EMEA-Anhang oder der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung beschrieben.

Absatz 9.g. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Nike kann Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls für die in der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und in diesem EMEA-Anhang beschriebenen Verarbeitungszwecke an (i) andere Nike-Einheiten und Tochtergesellschaften, (ii) Anbieter oder Lieferanten, die in unserem Namen Sicherheits-, Datenspeicher-, Ermittlungs-, forensische oder rechtliche Dienstleistungen erbringen (einschließlich IT-Forensikunternehmen, externe Ermittler und Ermittlungsunternehmen), und Anwaltskanzleien weitergeben, (iii) eine übernehmende Organisation, wenn Nike an einem Verkauf oder einer Übertragung eines Teils oder des gesamten Unternehmens beteiligt ist oder bei einem Kontrollwechsel; oder (iv) wenn wir anderweitig dazu verpflichtet sind, z. B. durch Gerichtsbeschluss oder Gesetz, an die zuständigen Behörden oder die Strafverfolgung. Wir verpflichten Dritte, die in unserem Namen Dienstleistungen erbringen, vertraglich, personenbezogene Daten nur auf der Grundlage unserer Anweisungen zu verarbeiten und Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, können personenbezogene Daten an Dritte wie Berater, Gerichte und Behörden weitergegeben werden, soweit dies für Untersuchungen und Gerichtsverfahren erforderlich ist.

Absatz 9.h. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Wirschützen Ihre personenbezogenen Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugten Zugriff, Zerstörung, Verlust, Veränderung, Missbrauch oder jede andere rechtswidrige Form der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verhindern. Wir unternehmen angemessene Anstrengungen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessen ist. Wenn möglich, überwachen wir keine identifizierbaren personenbezogenen Daten, sondern führen in erster Linie Recherchen auf der Grundlage von Schlüsselwörtern und Mustern durch. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von Personen eingesehen werden, die von Nike auf der Grundlage des notwendigen Wissens (need-to-know basis) autorisiert wurden. Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der zur Erreichung der in diesem EMEA-Anhang genannten Zwecke erforderlich ist. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, können Ihre personenbezogenen Daten für einen angemessenen Zeitraum nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses gespeichert werden.

Absatz 9.i. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Im Rahmen der in der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und diesem EMEA-Anhang beschriebenen Verarbeitungsaktivitäten werden Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des Landes Ihrer Beschäftigung an Nike, Inc. in den Vereinigten Staaten übertragen und gespeichert, was von der EU-Kommission nicht als angemessenes Datenschutzniveau anerkannt wurde. Wenn wir personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder anderer Länder mit Datenübertragungsbeschränkungen in ein Land übertragen, das kein angemessenes Schutzniveau hat, wenden wir angemessene Schutzvorkehrungen an, um die personenbezogenen Daten zu schützen, indem wir entsprechende Datenübertragungsvereinbarungen wie die EU-Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission mit den Datenempfängern abschließen und sicherstellen, dass der Datenempfänger nach dem EU-USA- oder Schweiz-USA- Rahmen des Datenschutzschilds zertifiziert ist oder gegebenenfalls verbindliche Unternehmensregeln eingeführt hat. Die konzerninterne Datenübertragungsvereinbarung von Nike ist auf Anfrage erhältlich, indem Sie uns wie unten beschrieben kontaktieren.

Absatz 9.j. wird der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung hinzugefügt:

Sie haben das Recht, den Zugang zu und die Berichtigung oder Löschung Ihrer im Rahmen der Überwachungstätigkeiten von Nike verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zu verlangen, wie es das geltende Recht erlaubt. Sie haben auch das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen zu widersprechen, die sich auf Ihre besondere Situation beziehen. Wenn Sie mit unseren Antworten nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, sich an die Aufsichtsbehörde in Ihrem Land zu wenden. Sie können uns wie im folgenden Absatz beschrieben kontaktieren, um Ihre Rechte auszuüben.

Absatz 9.k. wird in die Globale Richtlinie für die zulässige Nutzung aufgenommen:

Bei Fragen zu diesem EMEA-Anhang oder der Globalen Richtlinie zur zulässigen Nutzung und darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Mitarbeiterüberwachungsaktivitäten schützen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung oder den Datenschutzbeauftragten von Nike unter privacy.office@nike.com.

 

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